Airlink informiert über Lufthansa
für Verkäufe seit dem 04. September 2010 wird für Reisen ab 01.01.2011 mit Abflug ab Deutschland die neue Luftverkehrssteuer (OY) in vielen Reservierungssystemen und auf
Lufthansa, Austrian Airlines und British Midland International können diese zusätzliche Belastung der Luftverkehrsbranche nicht kompensieren und werden diese Steuer an Passagiere weiterreichen und die Endpreise entsprechend anpassen. Die Beträge sind in der Buchung als Steuer ausgewiesen und werden dem Kunden transparent dargestellt.
Der dieser Steuer zugrundeliegende Kabinettsbeschluss vom 01. September ist allerdings noch nicht rechtsverbindlich, es fehlt noch die Zustimmung des Bundestages. Nach erfolgter Zustimmung durch den Bundestag tritt das Gesetz rückwirkend zum 01. September in Kraft. Da nach aktuellem Kenntnisstand von der Zustimmung des Bundestages auszugehen ist, haben sich Lufthansa, Austrian Airlines und British Midland International entschieden, die unmittelbare Anwendung der Steuer für Verkäufe von Tickets für 2011 umzusetzen. Bei einer abweichenden Entwicklung werden Lufthansa, Austrian Airlines und British Midland International eine Regelung im Sinne unserer Kunden finden.
Die Höhe der Luftverkehrssteuer für Reisen ab dem 01.01.2011 finden Sie in der folgenden Tabelle dargestellt. Ausschlaggebend für die Berechnung der Steuer ist die Enddestination für abfliegende Passagiere von deutschen Flughäfen die Höhe der Luftverkehrssteuer ;
Innerdeutsche Ziele 8,00€ + 19 % MwSt.
Europäischen Ziele 8,00 €
Ziele Naher Osten 25,00 €
Langstrecken Ziele 45,00 €
www.lufthansa.com, www.austrian.com und www.flybmi.com belastet. Es handelt sich hierbei um eine Steuer, die alle aus Deutschland operierenden Fluggesellschaften trifft.
07.09.2010